Putzen, Fegen, Gassi gehen
Wie gehe ich mit ausbildungsfremden Tätigkeiten um?
- Typ:
- Arbeitsblätter / Unterrichtseinheit
- Umfang:
- 18 Seiten (0,9 MB)
- Verlag:
- RAABE
- Auflage:
- (2014)
- Fächer:
- Sowi/Politik
- Schulform:
- Berufsschule
Nicht alles, worauf Auszubildende keine Lust haben, zählt deshalb gleich zu den ausbildungsfremden Tätigkeiten. Wo das Problem beginnt, was das Berufsbildungsgesetz dazu sagt und wie man gegenüber Verstößen vorgehen kann, darum geht es in diesem Beitrag.Es geht dabei um mehr als nur ein lästiges Alltagsproblem vieler Auszubildenden. Im Extremfall kann das Ausbildungziel gefährdet sein. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich hier mit den wichtigsten rechtlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes dazu auseinander. Sie wissen dann besser Bescheid über die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Ausbilder. Außerdem lernen sie anhand konkreter Fallbeispiele welche Tipps “Doktor Azubi” für Problemfälle parat hat. Mit einem Trimino zur spielerischen Lernkontrolle.
- Dauer: 1 bis 2 Stunden
- Inhalt: Rechtmäßigkeit von ausbildungsfremden Tätigkeiten, Pflichten der Auszubildenden,
Pflichten von Ausbildern, Was tun bei Verstößen?, Wo bekommen Auszubildende Hilfestellungen? - Ihr Plus: Eine Zusammenfassung „Das Wichtigste auf einen Blick“ und ein Trimino als Lernkontrolle
Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema gehen die Schülerinnen und Schüler zunächst der Frage nach, was überhaupt Tätigkeiten zu „ausbildungsfremden“ macht. Dafür ist es sinnvoll, dass die Lernenden sich mit der für ihren Ausbildungsberuf geltenden Ausbildungsordnung auseinandersetzen. Mit diesem Rechercheauftrag können die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld der Unterrichtsstunde beauftragt werden. Wahlweise können die Lernenden auch eine Internetrecherche im Unterricht durchführen. Durch die eigene Auseinandersetzung sollen sie erkennen, dass in der Ausbildungsordnung festgelegt ist, welche Tätigkeiten in der Ausbildung durch den ausbildenden Betrieb zu vermitteln sind. Auch die Folgen von Verstößen gegen die Ausbildungsordnung rücken so in das Bewusstsein der Lernenden.