Rechtsgrundsätze, Rechtsordnung und Rechtsbereiche
Rechtliche Grundlagen unseres Gemeinwesens
- Typ:
- Unterrichtseinheit
- Umfang:
- 22 Seiten (0,2 MB)
- Verlag:
- Mediengruppe Oberfranken
- Auflage:
- (2014)
- Fächer:
- AWT, Wirtschaft, Sowi/Politik
- Klassen:
- 9-13
- Schulform:
- Gymnasium, Berufsschule, Realschule
Lernziele:
- Die Schüler sollen in die grundlegenden Begrifflichkeiten im Bereich „Recht“ eingeführt werden.
- Sie sollen die Grundlagen der Rechtsordnung kennen und erläutern.
- Sie sollen die Rechtsbereiche kennen und beschreiben.
Die einzelnen Unterrichtsschritte im Überblick:
- 1. Schritt: Rechtgrundsätze
- 2. Schritt: Wie entsteht eigentlich unsere Rechtsordnung?
- 3. Schritt: Rechtsbereiche: öffentliches Recht – privates Recht
Diese Unterrichtseinheit möchte einen sehr allgemeinen Überblick über die rechtlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens schaffen. Die rechtlichen Feinheiten dabei sind dem Juristen vorbehalten. Es geht hauptsächlich darum, ein grundlegendes Verständnis von Strukturen herzustellen. Dabei stehen zunächst Schlagworte im Mittelpunkt. Sie werden mit allgemeinem Inhalt gefüllt. Ein vertieftes Eindringen in einzelne gesetzliche Regelungen, in die Gesetze selbst, ist nicht beabsichtigt.
Die rechtlichen Begrifflichkeiten bleiben zunächst sehr abstrakt. Je nach der Leistungsfähigkeit der Schüler sollten diese jedoch durch Fallbeispiele veranschaulicht werden. Dabei ist der Fall nicht Grundlage für die juristische Lösung, sondern nur Illustration zum Begriffs- und Strukturverständnis. Es sollen in den Falldarstellungen keine rechtlichen Lösungen gegeben werden.
Gefordert ist die Einsicht in die Begriffe. Dazu eignet sich das Gespräch und die Textarbeit. Die Lehrkraft erläutert und erklärt. Wo Schüler selbstständig recherchieren können, sollte ihnen diese Möglichkeit geboten werden. Das Internet und die entsprechenden Literaturen, z.B. aus der Reihe Becksche Gesetzestexte, geben hier einen guten Einblick. Mit den beigegebenen Materialien wird versucht, sowohl begriffliche Klärung als auch strukturelle Übersicht zu ermöglichen.