Verlieren und Finden … mehr als nur Pech oder Glück
Gewissen und Moral
- Typ:
- Unterrichtseinheit
- Umfang:
- 30 Seiten (4,1 MB)
- Verlag:
- Mediengruppe Oberfranken
- Autor/in:
- Maiwald, Kristina
- Auflage:
- 1 (2021)
- Fächer:
- Ethik
- Klassen:
- 7-8
- Schulform:
- Gymnasium, Hauptschule, Realschule
Etwas zu finden, z. B. ein Portemonnaie mit Geld (ohne Papiere, die auf den Besitzer verweisen), mag im ersten Moment für viele sicherlich ein Glücksfall sein. Nach der ersten Freude aber kommen wohl bei vielen auch die ersten Fragen auf: Darf ich es an mich nehmen? Wie fühlt sich aber der Besitzer? Was würde ich mir wünschen, wenn ich es verloren hätte? Was passiert, wenn ich es abgebe … und der Besitzer es nie abholt? In dem Kapitel Verlieren und Finden … mehr als nur Pech oder Glück soll den Schülern u. a. bewusst werden, dass Funde dieser Art im Deutschen Fundrecht geregelt werden; demnach ist es eine Straftat, das Portemonnaie zu behalten.
Ausgehend von vielen unterschiedlichen Fällen setzen die Schüler sich mit den Feinheiten dieses Rechts auseinander. Moralisch wird es wieder dann, wenn es keinen Zeugen gibt, der den Finder bei „der Inbesitznahme“ gesehen hat. Dann würde das Fundrecht nicht greifen, der Finder bliebe straffrei … es gibt viel zu diskutieren für die Schüler.
Kompetenzen und Unterrichtsinhalte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- sich mit Situationen auseinandersetzen, in denen etwas verloren wird und damit zusammen-
hängende mögliche Gefühle, Wünsche, Probleme, Kosten … nachvollziehen, - sich auf der anderen Seite mit Situationen auseinandersetzen, in denen etwas gefunden wird und damit zusammenhängende Gefühle und Gedanken nachvollziehen als auch mögliche weitere Handlungen in Erwägung ziehen,
- Ideen entwickeln, die hilfreich sind, damit diejenigen, die etwas verloren haben, es möglichst wiederfinden bzw. wiederbekommen als auch Finder verlorener Sachen wissen, wie sie handeln können, damit der Fund wieder zu seinem Besitzer kommt,
- die wichtigsten Regelungen (Finderlohn, Wert des Fundes, Unterschlagung, Verwahrung von Funden, Unterschied zwischen besitz- und herrenlos …) des Fundrechts (BGB § 965 – § 984) herausarbeiten und kritisch nachvollziehen, was durch diese verhindert als auch ermöglicht werden soll,
- ihre Kenntnisse über das Fundrecht anwenden, indem sie Situationen, in denen Verlorenes gefunden wird, rechtlich klären/bewerten, und zwar im Falle des Mitnehmens (zumeist Unterschlagung) als auch im Falle des Abgebens (zumeist Finderlohn, Recht auf Eigentumsanspruch nach einer Frist …),
- nun selbst im vertraulichen Rahmen Stellung beziehen zu der Frage, ob Gefundenes (was zuvor verloren wurde) abgegeben oder behalten werden kann, soll, muss,
- sich anhand der Geschichte „Moral ist kein Nullsummenspiel“ (von P. Watzlawick) darüber bewusst werden, dass es fernab vom Rechtlichen, fernab vom „Schwarz oder Weiß – Denken und Handeln“ (Glückspilz – wer findet und Pechvogel, wer etwas verliert) eine Einstellung gibt, die auf Empathie, Ehrlichkeit, uneigennütziger Freude am Helfen, Mitdenken … basiert, die von innen her spürbar ist oder aber von außen „angestupst“ werden kann – wie es in der Geschichte geschieht,
- sich ausgehend von einem Experiment darüber bewusst werden, was oder wer Einfluss darauf hat, wie mit Gefundenem umgegangen wird und die Ergebnisse des Experiments kritisch reflektieren, sowie
- sich darüber klar werden, dass jemand, der etwas verloren hat, zumeist voll Freude und Dankbarkeit ist, es zurückzubekommen (und dass sie selbst in diese Situationen des Verlierens kommen können) und mit dieser Empathie als auch dem Wissen über das Fundrecht verantwortungsvoll handeln, wenn sie etwas finden, was verloren wurde.