Datenschutz, Verschwiegenheit und Schweigepflicht von Schulischen Beratungsfachkräften (Beratungslehrkräften und Schulpsychologen) in Bayern
Handbuch der Schulberatung - Beratungslehrer, Vertrauenslehrer, Schulpsychologen
- Typ:
- Ratgeber
- Umfang:
- 29 Seiten (1,8 MB)
- Verlag:
- Mediengruppe Oberfranken
- Autor/in:
- Knoll, Franz
- Auflage:
- (2016)
- Fächer:
- Fachübergreifend
- Schulform:
- Gymnasium, Berufsschule, Grundschule, Hauptschule, Realschule
Nicht nur im Schulbereich, in unserem gesamten Lebensbereich ist der verantwortliche Umgang mit personenbezogenen Daten ein wichtiges Thema. Jeder von uns hat das Interesse, dass seine persönlichen Daten nicht unkontrolliert in der Welt herumschwirren oder sich auf irgendeinem Weg befinden, den man nicht kennt. So gibt es für den Umgang mit den personenbezogenen Daten Regeln und einen gesetzlichen Rahmen, damit die einzelne Person die Herrschaftshoheit über ihre persönlichen Daten in ihrem Lebensbezug besitzt.
Das im Grundgesetz in Art. 2 Abs. 1 festgelegte Persönlichkeitsrecht „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“ gewährleistet als Grundrecht die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.
Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung legt fest, dass der Einzelne selbst entscheiden kann, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte (personenbezogene Daten) offenbart werden und von öffentlichen Stellen verwendet werden dürfen; es bedeutet den Schutz des Einzelnen gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten.
Wenn man über Datenschutz, Verschwiegenheits- und Schweigepf licht spricht, dann steht dahinter nicht ein Herrschaftsinstrument des Datenschützers oder des Beraters, Psychologen oder Arztes, sondern das demokratische Grundrecht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung, egal in welchem Kontext er sich befindet. Dieses Grundrecht darf nur auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
- Bedeutung des Datenschutzes im Rahmen des Beratungsverhältnisses
- Grundsatz des Datenschutzes und des informationellen Selbstbestimmungsrechts
des Ratsuchenden- Datenschutzrecht: Auskunftsanspruch des Schülers und seiner Erziehungsberechtigten
und das Recht der Einsichtnahme in die Schülerunterlagen - Einschlägige Datenschutzbestimmungen in der Schule für Lehrer mit Beratungsrelevanz
- Datenschutz und alltägliche schulische Praxis: Bekanntgabe der Noten im Unterricht?
- Datenschutz und alltägliche schulische Praxis: Fächerübergreifender Zugriff auf Noten?
- Datenschutz und alltägliche schulische Praxis: Datenverarbeitung auf privaten Rechnern der Lehrkräfte?
- Datenschutz und alltägliche schulische Praxis: Umgang mit sozialen Medien/Netzwerken.
- Datenschutzrechtliche Bestimmung: Zu den Schülerunterlagen gehören keine
Unterlagen, die der Schweigepflicht unterliegen - Datenschutzrechtliche Bestimmung: Einsicht in Schülerunterlagen durch schulische Beratungsfachkräfte auch an einer nicht eigenen Schule
- Datenschutzrecht: Auskunftsanspruch des Schülers und seiner Erziehungsberechtigten
- Berufliche Verschwiegenheit und Schweigepflicht für Beratungslehrkräfte und
Schulpsychologen- Verschwiegenheitspflicht für Beratungslehrkräfte
- Schweigepflicht der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
- Einblicknahme des Dienstvorgesetzten
- Aufzeichnungen der Beratungsfachkräfte und Aufbewahrungsfrist
- Offenbarung in Beratungsfällen des Missbrauchs und der Misshandlung von Kindern und Jugendlichen
- Rechtsgüterabwägung und Notstandsrecht
- Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- Die Pflicht und das Recht zur Datenlöschung
- Literatur